Der Energieausweis

Bei jeder Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie ist ein Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis soll dem Laien die Möglichkeit geben, ein Gebäude auch ohne technische Kenntnisse energetisch vergleichen zu können. Übersichtlich wird in dem Ausweis graphisch der energetische Zustand dargestellt und mit den Durchschnittswerten verglichen. Der Ausweis ist gültig für 10 Jahre ab dem Erstellungsdatum.

  Es gibt zwei Arten des Energieausweises:   Verbrauchsorientierter Energieausweis:

Hier wird der tatsächliche Verbrauch des Hauses anhand z.B. der Energieabrechnungen ermittelt, und das Gebäude kann so anhand der tatsächlichen Kosten energetisch eingestuft werden. Dies ist eine kostengünstige Variante, jedoch spielt das jeweilige Nutzerverhalten, vor allem bei wenigen Wohneinheiten, eine sehr große Rolle, so dass unter Umständen eine Einstufung entsteht, die die Energieeffizienz des zu bewertenden Gebäudes nicht richtig wiederspiegelt.

Bedarfsorientierter Energieausweis:

Hier wird anhand der tatsächlich verbauten Bauteile (Dämmung, Mauerwerk, Heizung, usw.) der theoretische Bedarf an Energie ermittelt. Dabei wird ein normatisiertes Nutzerverhalten zugrunde gelegt. Die hierdurch entstehende Einstufung ist daher wesentlich aussagekräftiger, da der Wert mit anderen vergleichbar ist.

  Bei der Einführung des Energieausweises gelten folgende Fristen:  

  • Neubauten: 
    Hier gilt bereits eine Pflicht zur Vorlage eines Ausweises seit dem 01.10.2007
  • Wohngebäude, die bis 1965 erstellt sind: 
    Hier gilt eine Pflicht zur Vorlage eines Ausweises ab dem 01.07.2008
  • Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden: 
    Hier gilt eine Pflicht zur Vorlage ab dem 01.01.2009    
Bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten darf der verbrauchsorientierte Ausweis erstellt werden. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist: Bis zum 01.10.2008 dürfen alle Ausweise auch als verbrauchsorientierter Ausweis erstellt werden.

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