Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Aufgrund § 11 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind wir verpflichtet, Sie auf folgende Bedingungen hinzuweisen:

 

 

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf basiert die Verpflichtung, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.

 

 

Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf.

 

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

 

 

Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den An- und Verkauf von Haus und Grundbesitz beträgt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer je 3 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen 19% MwSt., wenn nicht eine andere Regelung vereinbart worden ist.

 

Die Provision ist am Tag des rechtswirksamen (notariellen) Zustandekommens des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

 

 

Bei der Vermietung von Wohn- oder Gewerberaum hat der Vermieter als Auftraggeber eine Provision von zwei Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu zahlen. Eine Provision wird für den Mieter in diesem Fall nicht fällig.

 

 

Die Provision wird am Tag des Abschlusses des Mietvertrages zur Zahlung fällig.

 

 

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. 

 

 

Unser Bestreben ist es, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von uns nicht übernommen.

 

 

Unsere Haftung für Schäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Unsere Exposés und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die unbefugte Weitergabe der Angebote an Dritte verpflichtet zum Schadensersatz.

 

 

Die Aufnahme von Verhandlungen mit uns, dem Verkäufer bzw. Vermieter bedeutet die Annahme unseres Angebotes und die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

 

 

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